Schwarze Schlüssel
Wer kennt es nicht? Sie beziehen eine neue Wohnung oder ein Gewerbeobjekt und der Eigentümer behält einen Türschlüssel für sich, um „wenn mal was ist“ die Räumlichkeiten betreten zu können.
Im Notfall kann Ihnen der Vermieter kaum helfen. Bricht ein Feuer aus, schreitet die Feuerwehr ein. Diese kann jede Eingangstür mit Leichtigkeit öffnen. Bei einem Rohrbruch o.ä. wird der Haupthahn abgestellt. Abgesehen vom Umstand, dass der Vermieter ohnehin die Schäden nicht abwenden kann, haben die meisten Mieter eine ausreichende Versicherung, um die entstandenen Beschädigungen abzudecken. Das Argument des Vermieters ist dementsprechend hinfällig.
Wird mit den beim Vermieter hinterlegten Schlüsseln Missbrauch betrieben, durch den Vermieter oder durch Dritte, finden sich bei Diebstählen keine Einbruchsspuren an Ihrer Wohnung. Was sagen Sie nun Ihrer Versicherung? Die Aufklärung und Rückerstattung ist sehr schwierig.
Hinzu kommt folgender Sachverhalt: Bei Mietbeginn wurden sicherlich nicht die Schlösser ausgetauscht? Hat Ihr Vormieter Ersatzschlüssel machen lassen für die Familie, Freunde, Nachbarn oder Mitarbeiter ist dies kaum nachweisbar. Weder Ihr Vermieter noch Sie wissen Bescheid, wie viele Schlüssel zu ihren Räumlichkeiten in die Welt gestreut wurden. Sie wissen nicht, was mit diesen Schlüsseln geschieht, sie sind außerhalb Ihrer Kontrolle. Ihnen unbekannte Personen können weiterhin Ihr Mietobjekt betreten.
Unsere Empfehlung:
Beziehen Sie eine neue Wohnung oder ein Gewerbeobjekt wechseln Sie bitte als erstes das Schloss. Dies ist Ihnen rechtlich erlaubt. Das alte Schloss geben Sie dem Eigentümer zurück. Lassen Sie sich alles quittieren. Alternativ verwahren Sie das Schloss und bauen es beim Auszug einfach zurück.
Wir beraten Sie gerne über eine geeignete Lösung und bieten Ihnen den Einbau und Rückbau aller Schlösser an!